Erstflug Weller „Rebell“ mit Dreizylinder Sternmotor.

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Schneller als erwartet hat Roman Weller sein neues Highlight der 120 kg – Klasse in die Luft gebracht: Der nun bereits über ein Dutzend Mal von Kunden bestellte „Rebell“ startete kürzlich mit Testpilot Prof. Achim Merklinger in der Version V3VW zu seinem Erstflug. Der Sternmotor wiegt 20151010_173503_resized (1)etwa so viel wie der alternativ eingesetzte Briggs + Stratton V2 und erhält nach den nun erforderlichen Testflügen ebenfalls die Zulassung. Die Stern-Version wird voraussichtlich in Standardausführung für knapp unter 30.000,-Euro angeboten.

www.youtube.com/wach?v=GOdhGn61j-A&feature=youtu.be

Roman Weller ist damit mit Abstand der aktivste und konsequenteste Anbieter in der 120 kg – Klasse. Der Kunde kann nun zwischen zwei komplett offenen Geräten Uli NG V1 oder V2 sowie zwischen den Parasol – Klassikern mir V2 oder Stern Dreizylinder wählen.

Die abgestrebten Flächen der Weller-Flieger lassen sich auch ohne Hilfe einer zweiten Person in 20 – 30 Minuten auf- oder abrüsten.  Die Flieger können daher ganz ohne Hangar-Kosten problemlos auch vom Trailer aus betrieben werden.

www.weller-flugzeugbau.de

 

Zulassungsproblematik 120 kg – Geräte: Man spricht miteinander.

Ende September trafen sich die Vertreter der mit Leichten Luftsportgeräten befassten Verbände, der privatwirtschaftlich betriebenen akkreditierten  Prüfstellen und des Luftfahrtbundesamtes auf Einladung des zuständigen MInisteriums BMVI in Bonn. Das nicht ganz frische Thema: Seit zwei Jahren sorgt die Neufassung des § 11 LuftGerPV für Unstimmigkeiten, da dringender Bedarf für eine rechtlich verbindliche Interpretation besteht. Die ist das BMVI aber bislang trotz mehrfacher Anfragen schuldig geblieben – es gab nur unverbindliche mündliche Aussagen.Siehe den alten Blog-Beitrag:

Für ein LL anerkannte UL-Zulassungen in Europa

Historie: Das Ministerium vertrat zunächst die Auffassung,  dass  die UL-Zulassungen Europäischer Länder entsprechend  Abs. 4 des § 11 LuftGerPV  nur für eine Einstufung als LL gültig sind, wenn zusätzlich die Einschränkungen des § LTF-L3 nachgewiesen werden (maximale Flächenbelastung von 25 kg / qm etc…) Außerdem wurde abgelehnt, die deutsche UL – Zulassung nach LTF- 2003 so wie die anderen europäischen Zulassungen als Basis für LL-Zulassungen anzuerkennen. Beide – nur mündlich übermittelten – Interpretationen waren juristisch fragwürdig. Darüber, dass die deutsche UL-Zulassung eine – noch dazu besonders hochwertige – Zulassung eines europäischen Landes ist und als Basis für die Anerkennung der Lufttüchtigkeit eines LL akzeptiert wird, besteht inzwischen Einigkeit. Das ist auch notwendig, wenn noch in Deutschland und nicht nur im Ausland geprüft werden soll. Denn zentrales, übergreifendes Problem sind die Kosten für eine Akkreditierung einer Prüfstelle über die DAkkS.

Nun besteht Hoffnung, dass auf Basis der Stellungnahmen der Teilnehmer ein Vorschlag ausgearbeitet wird, der nach Abstimmung mit den Beteiligten endlich Rechtssicherheit geben wird. So, wie die Mühlen bisher gemahlen haben, wird man sich die AERO 2016 als frühesten Termin vorstellen dürfen.

BMVI-UL-Heli-Bericht-csm_2015_09_30_daec_el_hubschrauber_02_f994a22c5d-

Das wichtigste Ereignis des Tages betraf aber nicht die Leichten Luftsportgeräte, sondern die Ultraleichten: Im Anschluss an die LL-Sitzung wurden vom DULV und vom DAeC die Unterlagen zur Zulassung von Ultraleicht-Helikoptern in Deutschland eingereicht (Siehe Foto: Ganz links Frank Einführer vom Luftsportgeräte-Büro des DAeC, vorn rechts Jo Konrad und Heike Wieland vom DULV). Wer weiß – vielleicht reden wir in 5 Jahren über 120 kg – Helikopter?