Der VMLL nimmt seine Arbeit auf

Mit Eintragung in das Vereinsregister am 27. August 2012 wurde der „Verband zur Förderung der motorisierten Leichten Luftsportgeräte e.V.“ handlungs- und rechtsfähig.Bis zur Einrichtung einer eigenen Verbands-Webseite werden hier auf ultraleicht120.de in der neu eingerichteten Rubrik „VMLL“ die wichtigsten Informationen bereitgestellt. (Satzung und Mitgliedsantrag zum Download)

Wesentliches Ziel des Verbandes ist es, im Gegenzug zur bewussten „Bescheidenheit“ der Geräte ein Höchstmaß an Eigenverantwortung wahrnehmen zu können. Neben der bereits gegebenen vollständigen Eigenverantwortung mit Blick auf die Flugtüchtigkeit von Gerät und Pilot soll die Eigenverantwortung auch beim Betrieb der Geräte erweitert werden. Das erste Projekt:

Verhandlung zur Abschaffung der Flugleiter-Pflicht

Dieses Ziel wäre bei den „Höher-Schneller-Weiter-Geräten“ in Deutschland völlig unrealistisch. Der VMLL arbeitet daher einen Konzept-Entwurf aus, unter welchen Aspekten und Voraussetzungen speziell beim Betrieb von motorisierten Leichten Luftsportgeräten von der Flugleiter-Pflicht abgesehen werden kann. Dieser Vorschlag wird dann an die zuständigen Behörden eingereicht und diskutiert werden.

Bereits dieses erste Projekt wird nicht im Alleingang für motorisierte Dreiachser angegangen, sondern – wie in der Satzung des VMLL vorgesehen – in gemeinsamer Interessenvertretung für weitere motorisierte LL-Gerätearten:

Schulterschluss mit dem DMSV

Der Deutsche Motorschirmverband DMSV hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Vorstand im VMLL für das „Referat Motorschirm und Minimum – Geräte“ zu benennen (Siehe Satzung). Das Projekt markiert den Startschuss für eine alle Gerätearten der motorisierten LL übergreifende Verbandsarbeit. Und ist damit ein wichtiges Signal dafür, dass die LL neben den dominant vertretenen „schnellen Luftsportgeräten“ und LSA mit angemessener Stimme in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden vertreten sein werden.

Wer die Ziele des VMLL unterstützen möchte und sich mit dem Selbstverständnis entsprechend der Satzungs-Präambel identifizieren kann, ist herzlich eingeladen, die Beitrittserklärung im Anhang der Satzung einzusenden. Kosten oder irgendwelche anderen Verpflichtungen entstehen nicht. Auch ist die Mitgliedschaft jederzeit wieder formlos kündbar.