Zulassung für 120 kg Amateurbau-Dreiachser in Deutschland.

Bekanntlich wird es auf absehbare Zeit in Deutschland keine Prüfstele für kommerziell hergestellte 120 kg Dreiachser geben können – die Akkreditierung über die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin (DAkkS) ist für diesen kleinen Markt schlichtweg unbezahlbar.

Anders sieht das bei Amateurbauten aus: Das Luftsportgeräte-Büro des DAeC stellt für motorisierte und nicht motorisierte Dreiachser der 120 kg – Klasse ein Kennzeichen aus, wenn der Antragsteller einen qualifizierten Nachweis der Lufttüchtigkeit liefert. Diesen Nachweis kann der VMLL, ein auf motorisierte Leichte Luftsportgeräte spezialisierter Verband, in der geforderten Qualität erbringen. Dabei werden sämtliche Nachweise wie bei einer Musterprüfung erbracht und dokumentiert. Die Belastungstests erfolgen freilich – ohne das Einzelstück zu beschädigen – nur bis zur sicheren Last. Dipl. Ing Hans Peter Schneider war ja bereits professionell im Auftrag des LSG-B für die 3 Musterprüfungen nach LTF-L tätig, die bis Ende 2013 noch nach alter Rechtslage vom LSG-B durchgeführt werden konnten. Siehe: www.vmll.de bzw. http://www.vmll.de/zulassung-von-flugzeugen/

Die umfassende, normierte Dokumentation hat einen weiteren Vorrteil: Soll ein zweiter Eigenbau ohne Änderungen im Vergleich zum bereits geprüften Muster zugelassen werden, wird nur noch eine vereinfachte Prüfung nötig, die mit einer Stückprüfung vergleichbar ist.

Die GFW-3 von Dr. Gerhard Wagner ist eines von drei 120 kg – Segelflugzeugen, welche als Amateurbauten entstanden und für die alle Nachweise entsprechend LTF-L erbracht sind.  Sie wurden vom Luftsportgeräte-Büro des DAeC zum Betrieb als LL freigegeben und bekamen ein Kennzeichen zugeteilt.  Dieser Weg ist auch für Amateurbauten motorisierter LL-Dreiachser offen. Für die Ausarbeitung der Nachweise motorisierter LL stellt der VMLL sein Know how aus bereits durchgeführten LTF-L Musterprüfungen für 120 kg – Motor-Dreiachser zur Verfügung.

Die GFW-3 von Dr. Gerhard Wagner ist eines von drei 120 kg – Segelflugzeugen, welche als Amateurbauten entstanden und für die alle Nachweise entsprechend LTF-L erbracht sind. Sie wurden vom Luftsportgeräte-Büro des DAeC zum Betrieb als LL freigegeben und bekamen ein Kennzeichen zugeteilt. Dieser Weg ist auch für Amateurbauten motorisierter LL-Dreiachser offen. Für die Ausarbeitung der Nachweise motorisierter LL stellt der VMLL sein Know how aus bereits durchgeführten LTF-L Musterprüfungen für 120 kg – Motor-Dreiachser zur Verfügung.

Bei Dreiachs- Eigenbauten ist daher der Umweg über eine Zulassung in Frankreich (oder in einem anderen europäischen Partnerland) nicht nötig. Für Serienbauten gibt es dazu allerdings vorläufig keine Alternative. Da eine DAkkS – Akkredietierung auch in fernerer Zukunft als unmöglich einzustufen ist, darf man jedoch hoffen, dass Verbände und Behörden einen Weg finden, dass auch diese Musterprüfungen wieder im eigenen Land durchgeführt werden können.