Anerkennung europäischer Zulassungen für die Kategorie LL – Motor-Dreiachser.

Wie schon in den Jahren zuvor und z.B. in den Bauvorschriften LTF-L vorangestellt, wird auch in der Neufassung des § 11 Abs. 4 LuftGerPV festgelegt, dass Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (inkl. Europäischem Wirtschaftsraum) in Deutschland anerkannt werden. Es genügt der von der jeweils zuständigen Stelle des Landes ausgestellte Nachweis, dass ein Gerät oder Muster bestimmten Anforderungen gerecht wird. Hierbei wird aber natürlich eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Luftsportgeräte-Kategorie und ihrer Anforderungen vorausgesetzt.

Der Leiter des zuständigen Referats im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dies in einer Stellungnahme speziell für die motorisierten 120 kg – Dreiachser präzisiert. Die wesentlichen Punkte:

Es genügt nicht, wenn für ein z.B. in Tschechien als UL zugelassenes Gerät nur das Gewichtslimit von 120 kg bestätigt wird. Um mit der nach LTF-L definierten Kategorie vergleichbar zu sein, müssen zusätzlich vier grundsätzliche Anforderungen bei einem LL-Motor-Dreiachser nachgewiesen werden:

Vmin höchstens 55 km/h                                                                                   Flächenbelastung bei MTOW maximal 25 kg / qm                                                      Tankinhalt max. 25 Liter                                                                                                   MTOW 260 kg

Das Erfreuliche dabei: Hierzu ist keine neue Musterprüfung nach LTF-L nötig!

Es genügt der ergänzende Nachweis dieser für eine Vergleichbarkeit wesentlichen „Eckpunkte“ durch den Hersteller oder Importeur. Das heißt, die z. B. tschechische UL- Musterzulassung  wird im Sinne der europäischen Regelung als Basis anerkannt, selbst wenn sie etliche, aber nicht wesentliche  Abweichungen zur LTF-L enthält.:

Es wird nur „Vergleichbarkeit“ gefordert, keine mit LTF-L identische Prüfung!

Natürlich ist zusätzlich auch die in Deutschland obligatorische Lärmprüfung durchzuführen, und der Flieger muss über ein Rettungssystem mit entsprechenden Nachweisen verfügen. Aber das ist ja schon hinreichend bekannt z.B von bei der ansonsten bereits praktizierten Anerkennung der tschechischen UL-Musterprüfung bei den „großen“ 475 kg – Geräten.

Zum Verständnis ein zweites Beispiel: Bei einem 120 kg – Motorschirm- oder Flächen -Trike genügen neben der z. B. französischen Zulassung (FICHE D´ÍDENTIFICATION) die zusätzlichen Nachweise für die Rettung und die Lärmprüfung. Denn in dieser Kategorie sind im Vergleich zu den „großen“ schwerkraftgesteuerten UL neben dem 120 kg Gewichtslimit keine zusätzlichen Anforderungen in den Bauvorschriften festgelegt, die einer „Vergleichbarkeit“ entgegenstehen könnten.

Unter dem Strich bietet die entsprechend der Stellungnahme des Ministeriums praktizierte Anerkennung europäischer Zulassungen aber auch den LL- Dreiachser – Herstellern aus den Nachbarländern einen enorm erleichterten Marktzugang in Deutschland im Vergleich zu einer (zusätzlichen) Komplett-Prüfung nach LTF-L . Die stetig wachsende Gruppe der LL- Interessenten wird es freuen. Denn die europäische Konkurrenz belebt ganz sicher das Geschäft!

VMLL: Engagement für Prüfstelle und Elektroantrieb.

Der Verband zur Förderung motorisierter Leichter Luftsortgeräte, der erst im Sommer 2012 gegründet wurde, hat auf seiner ersten Mitgliederversammlung am 31.08.2013  die Weichen gestellt: Für eine breitere, professionellere Aufstellung und für komplexere Verbandsarbeit mit mehr Manpower:

Um den VMLL in vollem Umfang handlungsfähig zu machen, wurde ohne Gegenstimmen ein Mitgliedsbeitrag von 50,- Euro beschlossen, der ab 2014 erhoben wird. Damit ist es    z. B. finanziell möglich, dass der VMLL zusammen mit dem DULSV (120 kg Segelflugzeuge entsprechend der gemeinsamen Bauvorschrift LTF-L) und dem Luftsportgeräte-Büro des DAeC ab 2014 eine über die DAkkS akkreditierte LTF-L Muster-Prüfstelle unterhalten kann.

Der Vorstand wurde neu strukturiert und durch Referenten ergänzt. Michael Anderson ist planmäßig vom Amt des 1. Vorsitzenden zurückgetreten, bleibt aber als Medienreferent für den VMLL tätig. Hans-Peter Schneider übernimmt das Amt des 1. Vorsitzenden, entsprechend wird die Geschäftsstelle an seinen Wohnsitz verlegt. Zum 2. Vorsitzenden ist Claus-Jörn Hendrich gewählt. Erstmals besetzt wurden die Funktionen Schatzmeister und Kassenprüfer sowie  2 Referenten-Positionen für die Referate Technik / Innovation sowie für Ausbildung.

Zwei der laufenden Projekte des VMLL verdienen besondere Erwähnung:

Paris Parasol

Das Interesse am VMLL Selbstbauprojekt „Paris Parasol“ ist unverändert hoch. Hans Peter Schneider bekommt Unterstützung von einem Mitglied. das die CAD-Zeichnungen anfertigen wird. Weitere Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen für die Musterprüfung ist willkommen. Außerdem wurden und werden etliche Baugruppen nicht zwangsläufig in Reichelsheim erstellt. Flächen, Felgen, Tank Steuerung etc. können an Interessierte Nach-Bauer vergeben werden: Denn die Arbeit wird über die Musterprüfung verrechnet. Wer Arbeit am Prototyp übernimmt, senkt seinen Kostenanteil bei der Umlage der Musterprüfung.

Anhang Elektroantriebe

Hans-Peter Schneider arbeitet zusammen mit dem LSG-B an einem Anhang Elektroantriebe. Mit dem LBA wurden bereits erste Vorschläge diskutiert. Der Focus in Fragen der Sicherheit soll auf der Forderung liegen, dass nur speziell geprüfte Akkus zugelassen werden können. Die Antriebe selbst werden als weitaus weniger kritisch eingeschätzt.

Die neue Adresse des Verbandes:

VMLL Hans-Peter Schneider • Goethestr. 16 • 61203 Reichelsheim • info@vmll.de • www.vmll.de • Tel. +49 (0)6035 – 2814 / Fax +49 (0)6035 – 90 31 405