Das LBA hat der Verlängerung und einer Erweiterung der Anerkennung der Prüfstelle des DAeC-Luftsportgeräte-Büros mit Datum vom 24.07.2012 zugestimmt.
Das LSG-B ist nun anerkannte Prüfstelle für: „aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 kg“.
Gleichzeitig wurde die 120 kg – Kompetenz des LSG-B erweitert auf die Luftsportgeräte der Bauarten Trike und Fußstart-UL.
Dem LSG-B liegt bereits eine Vielzahl von Anträgen auf Musterprüfung vor, die nun endlich ganz „offiziell“ bearbeitet werden können.