Anhang Elektroantriebe für LTF-L

Zitat aus dem  Begleitschreiben an das Ministerium / LBA bei der Einreichung des Entwurfs für einen „Anhang Motor“ zu den Bauvorschriften für Gleitflugzeuge, aus dem dann die LTF-L entstanden:

Der einreichende Verband „….. ist der Auffassung, dass in Zukunft gerade bei kleinen Geräten die Elektroantriebe eine große Rolle spielen werden. Gerade deshalb beschränkt sich der Anhang Motor ausdrücklich auf Verbrennungsmotoren. Dem Elektroantrieb wird in Zukunft ein so hoher Stellenwert zukommen, dass zu gegebener Zeit ein separater Anhang sinnvoll oder gar notwendig erscheint. Eine behelfsweise Integration zum heutigen Zeitpunkt würde die Entwicklung dieser zukunftsorientierten Antriebe eher behindern als fördern.“

Bauvorschriften müssen verbindliche Vorschriften und Standards festlegen, wie ein Gerät nach dem Stand der Technik sicher betrieben werden kann. Vor einem Jahr herrschte ein kaum überschaubares Nebeneinander von Konzepten, Meinungen und Prototypen. Verunsichernde Meldungen über brennende oder gar explodierende Batterien, ein fehlender Konsens über die nötigen Sicherheits-Standads und vor allem auch die unterschiedlichen Standpunkte,  in welchem Umfang Batterien wie Treibstoff gewertet werden dürfen, hätten eine zeitnahe Verabschiedung von Bauvorschriften unter Integration der E-Antriebe unmöglich gemacht.

Nur durch das vorläufige, befristete Ausklammern dieser noch sehr jungen und sich dynamisch verändernden Technologie war es möglich, dass wir heute gültige Bauvorschriften für motorisierte, deregulierte Dreiachser und inzwischen auch die erste Prüfstelle dafür haben. Jetzt kann konstruiert, gebaut, mustergeprüft und geflogen werden.

Und jetzt, nachdem dieses erste und wichtigste Ziel endgültig in trockenen Tüchern ist, kann – ohne die Bauvorschriften als Ganzes zu blockieren – ohne Zeitdruck ein „Anhang Elektroantriebe“  als Entwurf formuliert und an die Behörde eingereicht werden.

Vor allem jene, die so lautstark der Meinung sind, man hätte sofort die Elektroantriebe integrieren sollen,  sind nun gefordert: Das –  nach der Meinung dieser Kritiker offensichtlich bereits verfügbare –  Know -how muss gebündelt werden, um einen von allen wichtigen Anbietern von E-Antrieben gemeinsam getragenen Entwurf zu gestalten.

Die Weiterentwicklung von E-Antrieben wurde durch die Vorab-Verabschiedung der LTF-L für Verbrennungsmotoren jedenfalls nicht behindert. Ganz im Gegenteil. So, wie eine Elektra One mit VVZ auf Basis von LTF-UL als Versuchsträger und Prototyp für einen Elektroantrieb betrieben werden kann, obwohl die wesentlichen Standards auch hier noch nicht festgeschrieben sind,  ist es nun möglich, bei der DAeC Musterprüfstelle über eine vergleichbare Erprobungsphase auf Basis von LTF-L zu verhandeln. Ministerium und LBA jedenfalls sind keien Gegner dieser Technologie. Ganz im Gegenteil. Jetzt sind die E-Fachleute / Anbieter gefragt, den nächsten Schritt technisch fundiert vorzubereiten und dieses Wissen einem oder mehreren handlungsbereiten Verbänden für die Formulierung eines Anhangs „E-Antriebe“ zur Verfügung zu stellen.

 

DAeC Musterprüfstelle entsprechend LTF-L vom LBA anerkannt.

Das LBA hat der Verlängerung und einer Erweiterung der Anerkennung der Prüfstelle des DAeC-Luftsportgeräte-Büros mit  Datum vom 24.07.2012 zugestimmt.

Das LSG-B ist nun anerkannte Prüfstelle für: „aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 kg“.

Gleichzeitig wurde die 120 kg – Kompetenz des  LSG-B erweitert auf die Luftsportgeräte der Bauarten Trike und Fußstart-UL.

Dem LSG-B liegt bereits eine Vielzahl von Anträgen auf Musterprüfung vor, die nun endlich ganz „offiziell“ bearbeitet werden können.