Ein Anbieter meldet sich zu Wort.

In Reaktion auf den letzten Blog-Beitrag hat sich heute ein kommerzieller Luftsportgeräte-Anbieter bei dem Verfasser gemeldet und bittet um folgende Klarstellung:

In der Frage, ob mit der „kleinen“ LL-Lizenz auch musterzulassungspflichtige Geräte bis 120 kg geflogen werden dürfen, habe er sich auf Treu und Glauben ganz auf den DULV und den DAeC verlassen. Beide hätten ihm zwar nur mündlich, aber dennoch verbindlich zugesagt, dass das rechtlich in Ordnung sei. Daher habe er auch keinen Grund gesehen, dieses Verkaufsargument nicht zu nutzen.

Da nun aber die Frage im Raum steht, ob die Interpretation der Rechtslage im Sinne der Verbände auch wirklich belastbar ist, wolle er sich auf alle Fälle rechtlich korrekt verhalten und werde sicherheitshalber zumindest so lange dieses Verkaufs-Argument nicht weiter nutzen, bis eine verbindliche, schriftliche Stellungnahme der zuständigen Stellen vorliegt und die bestehende Unsicherheit im Markt beseitigt ist.

Anmerkung in eigener Sache / Michael Anderson:

Der Verfasser dieses Beitrags / Betreiber dieses Blogs würde es ausdrücklich begrüßen, wenn entweder Medicalfreiheit für alle UL eingeführt wird oder zumindest der „kleine“ Schein auch zum Fliegen nach LTF-2003 zugelassener Geräte bis 120 kg berechtigen würde. Denn dadurch wäre endlich eines sichergestellt: Alle, die nur medicalfrei, aber ansonsten weiterhin möglichst schnell, hoch und weit fliegen möchten, werden aufhören, in die Klasse der Deregulierten „hineinzudrücken“, um nur wegen der Medicalfreiheit „die Kröte der Deregulierung“ zu schlucken. Wobei diese Zielgruppe wegen des Widerwillens gegen die mit der Deregulierung verbundenen Bescheidenheit der Geräte selbstredend fortlaufend versucht – sogar jetzt, nach Veröffentlichung der LTF-L – die Regelungen dieser Klasse auszuhebeln und „aufzubohren“.

Entsprechend hatte der Verfasser schon in 2011 eine Eingabe an Verbände und das LBA gemacht, hier die wichtigste Seite aus der PP-Präsentation:

Seite aus Eingabe 120 PDF-2

Leider wurde der Vorschlag nicht weiter verfolgt. Er gab nur eine einzige, etwas lyrische Antwort vom DULV:

„…. wird hier nochmal das Fliegen im allgemeinen Kontext der freiheitlich, demokratischen Grundordnung erklärt (wenn das nur Lilienthal auch schon alles gewusst hätte).“

Jedenfalls: Einem kommerziellen Anbieter kann unter dem oben geschilderten Sachverhalt, dass er eine verbindliche Zusicherung von beiden Verbänden hatte, keinerlei Vorwurf gemacht werden – sofern diese Angabe der Wahrheit entspricht.

Wenn aber der Sachverhalt stimmt,  spitzt sich nun die Frage noch weiter zu, ob die Verbände wirklich „einfach so“ über den Geltungsbereich einer von Ihnen als Beauftrage ausgestellten Lizenz bestimmen können – in meinen Worten „nach Gutsherrenart“. Und wenn ja, warum dies nicht schon vor zwei Jahren geschah. Den ganzen Streit und das jahrelange Verhandeln mit den Behörden und das quälende Warten hätte man sich dann ja sparen können. Ging es den Verfechtern doch fast einzig darum, bis 120 kg Leermasse medicalfrei nach LTF-2003 Geräte bauen und fliegen zu dürfen.

Der Verfasser wird versuchen, Stellungnahmen bei den Verbänden und bei der zuständigen Behörde einzuholen.                                                                                      (Dies ist mittlerweile geschehen: Siehe Beitrag vom 14. Juli 2012)

Gesetzesauslegung nach Gutsherrenart?

Die Bauvorschriften LTF-L für motorisierte 120 – Kilo – Dreiachser sind Fakt. Sie sind nach Recht und Gesetz zustande gekommen. Und sie sind die einzige rechtliche Basis, um motorisierte Dreiachser bis 120 kg Leergewicht nach Durchführung einer Musterprüfung mit der „kleinen“ Lizenz legal zu betreiben.

Dennoch wurde dem kleinen Verband DULSV, der die Bauvorschriften initiiert hatte, auf der AERO schlichtweg verboten, sogar ein unscheinbares A4 – Blatt mit dem Aufdruck „Infos zur 120 kg- Klasse“ aufzuhängen. Der DULSV ist „Untermieter“ beim DAeC-Stand. Der DAeC will ein gutes Verhältnis zum streitbaren DULV. Der DULSV hatte zu kuschen.

Gleichzeitig aber durfte ein Anbieter eines nach LTF-L nicht musterprüfungsfähigen Gerätes  unwidersprochen den Kaufinteressenten und der Presse auf der Messe Sonderbares verkünden: Nämlich dass sein Flieger, wenn er nur im 120 kg -Limit bleibt, medicalfrei mit der “kleinen“ Lizenz geflogen werden dürfe.  (Siehe auch den sehr guten 120 kg – Artikel von Peter Wolter im Fliegermagazin Nr.7)

Dieser Anbieter ist in der eigenwilligen wie eigennützigen Auslegung rechtlicher Zusammenhänge bzw. der Vermischung von Verbandsarbeit und Geschäftsbetrieb kein unbeschriebenes Blatt: Obwohl Hersteller / Importeur mit eindeutig wirtschaftlicher Interessenlage, war er selbst lange Zeit Mitglied der UL-Kommission. Diese hat sich, wenn auch erfolglos, für die Übernahme der bestehenden Bauvorschriften LTF-UL eingesetzt. Vielleicht war es nur Zufall, dass besagte LTF-UL die zwingende Voraussetzung gewesen wäre, um den eigenen Flieger  in die deregulierte 120 – Kilo – Klasse bringen zu können. Doch auch die auf einer anderen Messe gegenüber Kaufinteressenten getroffene Aussage, das Gewicht des Bugrades dürfe voraussichtlich bei einer 120 kg Musterprüfung „herausgerechnet“ werden, um im Gewichtslimit zu bleiben, sorgte für gewisse Irritationen.

Druck auf Andersdenkende

Wolfgang Lintl schreibt  in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der UL Bundeskommission in seinem Leserbrief in „Flügel“ Nr. 115 über die Vorkämpfer der LTF-L: „Spätestens auf der AERO in Friedrichshafen ist ihnen dann doch klar geworden, welche Fußfesseln sie sich mit dem Vorschlag eingehandelt haben. Seit der Zeit wird auch wieder miteinander geredet.“

Wer dabei war, der weiß, wie das Reden aussah: Dem 1. Vorsitzenden des DULSV wurde mitgeteilt, dass ein Antrag diskutiert werde, den DULSV wegen „verbandsschädigenden“ Verhaltens aus dem DAeC auszuschließen. Danach wurde in mehreren Einzelgesprächen auf den DULSV-Vorsitzenden eingewirkt. Der scheute den offenen Konflikt und erklärte sich am Ende um des lieben Friedens Willen bereit, in einem Schreiben an das LBA um Änderung wesentlicher Punkte nachzusuchen – vor allem die Streichung der 25 kg maximaler Flächenbelastung.

Dass ein solches Schreiben nur wenige Tage nach Veröffentlichung in den NfL vom Initiator eben dieser Bauvorschriften höchstselbst beim LBA nur verständnisloses oder verärgertes Kopfschütteln auslösen konnte, war den Anstiftern dieses Briefes klar. Aber ein wichtiges Ziel der LTF-L – Gegner war erreicht: Der kleine Segelflieger-Verband war als inkompetent und als „Umfaller“ lächerlich gemacht, Interessenten und Hersteller wurden verunsichert. Die Nachricht von der „Rolle rückwärts“ des DULSV wurde gezielt lanciert, und plötzlich gab es beim Betreiber dieser Seiten Nachfragen von Redakteuren, Prüfern und potenziellen Kunden, ob die LTF-L tatsächlich „zurückgezogen“ seien.

Gerüchte als Tatsachen verbreiten

Vor dem Hintergrund dieses Geschehens nimmt sich dann z.B. der DULV die Freiheit heraus, einem Anrufer frank und frei mitzuteilen, es sei beschlossene Sache, dass die 25 kg – Regel aus den Bauvorschriften wieder herausgenommen werde. Wer sich dann die Zeit nimmt, selbst einmal beim LBA anzurufen, erfährt freilich schnell, dass das Phantasiegespinste sind, mit denen der DULV und seine Mitstreiter eine Änderung herbeireden wollen, die in keiner Weise zur Diskussion steht.

Die Begrenzung der Flächenbelastung auf maximal 25 kg / qm ist das wesentliche „Rückgrat“ der LTF-L: Die Einhaltung dieser Regel kann von jedermann mit Maßband und Waage nachgeprüft werden. Das tricksende theoretische Herbeirechnen einer in der Praxis unerreichbaren Mindestgeschwindigkeit durch seltsame Profile und gewagte / teure Klappenkonstruktionen wird zuverlässig schon im Ansatz verhindert.

Die Idee der Deregulierung wird von keinem der großen Verbände gefördert.

Der DULV ist entschiedener Gegner einer Deregulierung im Gegenzug zu etwas Bescheidenheit in Sachen Performance. Falls die Medicalfreiheit für alle ULs kommt, will er die 120er Dreiachser-Idee ohnehin ersatzlos fallenlassen.

Der Vorsitzender der UL Bundeskommission spricht zwar formal für den DAeC, ist In der Praxis jedoch gleichzeitig auch  DULV- Vorstand und hat dort zumindest eine zweite Heimat.

Das Luftsportgeräte-Büro des DAeC schließlich begreift sich als rein aus- und durchführendes Organ auf Basis der bestehenden Gesetze und Vorschriften. Daher hält man sich dort aus allen „politischen“ Diskussionen zur Formulierung oder Änderung der Regelwerke heraus. Das ist sehr gut und eine pragmatische Position für eine möglichst reibungslose praktische Tagesarbeit – gerade auch mit Blick auf die Erweiterung der Prüfstelle für motorisierte 120 kg Dreiachser.

Zusammenfassend bedeutet das allerdings: Als „politisches“ Organ ist der DAeC in Sachen UL-Fliegerei ausschließlich über einen DULV-Vorstand präsent,  der in Personalunion Vorsitzender der UL – Kommission ist. Eine unglückliche Situation, welche die angestrebte Pluralität verwässert.

Es fehlt eine Interessenvertretung für deregulierte 120kg – Flieger.

Nachdem der DULSV nun eiligst von seinen Überlegungen zur Integration der 120 kg Motorflieger abgerückt ist, was seinen Konflikt mit den großen Verbänden heilen soll, besteht noch größerer Bedarf für einen durchsetzungsfähigen Verband, der sich für die Idee des wirklich leichten Fliegens engagiert. Er befindet sich bereits in Gründung. Er wird sich neben seinem Engagement für die „bescheidenen Deregulierten“ auch gegen „demokratieferne“ Verbandspraktiken wenden und vor allem ehrgeizig und streitbar darüber wachen, dass die Bauvorschriften nicht wieder durch Seilschaften mit defizitärem Rechtsbewusstsein ausgehöhlt beziehungsweise „aufgebohrt“ werden.

Ein spezieller Beitrag wird ausführlich auf den neuen Verband und seine Ziele eingehen. Zuvor wird aber noch über erfreuliche Neuigkeiten bei mehreren Fliegern zu berichten sein, die für die Musterprüfung nach LTF-L überarbeitet oder neu vorgestellt werden.

Die Zukunft hat begonnen.

Die ersten neu konstruierten Flieger, die nach LTF – L geprüft werden, setzen hohe Maßstäbe. Kurz-Info auf Basis des Berichts in „Flügel. Das Magazin“ Nr.114.

Z-120 relax

Der moderne, freitragende Metall-Schulterdecker von Roland Aircraft ist die zeitgemäße Interpretation eines knuffigen, kleinen Buschfliegers. Roland Hauke wird ihn mit einem neuen Viertakter und später auch mit Elektroantrieb anbieten.

Ekolot Elf

Die frisch überarbeitete Version dieses modernen, kleinen Motorseglers fürs genüssliche, komfortable Luftwandern. Die „Elf“ soll mit neuem Fahrwerk auf der Aero stehen. Und vielleicht sogar mit Viertaktmotor.

Elektra One Solar

Die neueste Variante „Solar“der Elektra One von Calin Gologan ist das zukunftweisende Konzept für kleine Flieger schlechthin. Gleichzeitig ist die „Solar“ Benchmark im Gewicht sparenden Einsatz modernster Fertigungs-Technologie. Was kaum einer vermutet hat: Calin Gologan bietet diesen High-Tech-Protagonisten mit einer von 8,2 auf 8,8 qm vergrößerten Fläche auch als „Leichtes Luftsportgerät“ entsprechend LTF-L an!

Leider werden sich nur wenige in dieser Preisregion ein 120 kg-Gerät leisten können oder wollen. Aber die „Solar“ zeigt, was in der neuen deregulierten Klasse möglich ist.

Abwertende Desinformation

„Zurück auf die Bäume“ durfte Jo Konrad im Aerokurier über die Eckwerte der neuen Klasse lästern. Und im Gleichschritt hierzu zeigten nach Veröffentlichung der Bauvorschriften nun die beiden etablierten Flieger- Zeitschriften in ihren Online-Nachrichten einzig einen „Drahtverhau“, nämlich den alten Scheibe Uli. Und passend las man die hämische Bemerkung „Zurück in die Zukunft“. Fast O-Ton Jo Konrad.

Wie selbst jeder Laie an den oben gezeigten Mustern sehen kann, hat diese bewusst polemische Darstellung und Berichterstattung mit der Realität wenig, ja eigentlich gar nichts zu tun. Es war und ist ein erklärtes Ziel der Bauvorschriften, dass nun endlich auch wieder „am unteren Ende der Skala“ Einfachgeräte einen Marktzugang erhalten. Aber, mindestens ebenso wichtig: Die ersten Neukonstruktionen, die sich passend zur neuen 120 kg Klasse vorstellen, zeigen den angestrebten, erfreulich breiten Spielraum für die Konstrukteure bis weit „nach oben“. Und noch sind die Potenziale, die mit modernen Werkstoffen innerhalb von LTF-L freigesetzt werden können, keineswegs ausgereizt.

Die neuste Veröffentlichung gibt besonders zu denken: Im Editorial der DULV-Info 2/2012 bezeichnet Jo Konrad attraktive kleine LTF-L- Flieger wie die Z-120 relax oder die Ekolot Elf pauschal als „Eimer“. Und ex cathedra erklärt er kurzerhand zu den verabschiedeten Bauvorschriften: „Damit lässt sich kein modernes evtl. Elektro-UL bauen. Zukunft ade!“ Arme Elektra One Solar. Nicht nur ein Eimer. Sondern noch dazu einer, den es gar nicht geben kann und darf.

Schmunzelnd fragt man sich: Könnte es nicht vielleicht umgekehrt so sein, dass die eine oder andere etablierte Fliegerzeitschrift zusammen mit dem einen oder anderen etablierten Vorsitzenden des einen oder anderen etablierten Verbandes in Sachen 120 kg noch auf den Bäumen sitzen? Und dort oben im dichten Blätterwald überhaupt nicht mitbekommen können, was unten im wirklichen Leben von den Interessenten der kleinen Flieger gewünscht und von den Herstellern jetzt endlich angeboten wird?

Bauvorschriften LTF-L in den NfL II veröffentlicht!

Das LBA hat die vom DULSV als „Anhang Motor“ zu den LFG eingereichten Bauschriften in den NfL II  23 /12 in einer grundsätzlich überarbeiteten Form veröffentlicht. Statt des Anhangs zu LFG gibt es jetzt parallel zu LTF-UL die Lufttüchtigkeitsforderungen LTF-L.

Das „L“ steht für Leichte Luftsportgeräte und umfasst nun in übersichtlicher Weise alle Dreiachser mit 120 kg Leergewicht – mit und ohne Motor.

Der genaue Titel:

Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte bis 120 kg Leermasse  

(nicht motorisiert oder motorisiert)

(LTF-L) 

vom 27.02.2012 (NfL II – 23/12)

Download:

Endlich ist die Diskussion der 120er – Klasse zu einem positiven Ende gekommen!

120 kg Bauvorschriften für motorisierte Dreiachser verabschiedet!

Das Ministerium hat die vom Deutschen Ultraleicht Segelflug-Verband DULSV eingereichten Bauvorschriften überarbeitet und verabschiedet.

Die neu formulierten und verabschiedeten  Bauvorschriften werden nun vom LBA in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht.

Die leidige, über zwei Jahre hinweg andauernde, erfolglose „politische“ Blockade unter Wortführung des DULV konnte nun durch die Initiative eines kleineren Verbandes durchbrochen werden.

Der DULSV, dessen Bauvorschriften für die 120 kg Segelflugzeuge ohnehin 55 km/h  Vmin vorschreiben, hätte mit der vom DULV angestrebten Übernahme der LTF-UL (65 km/h Vmin) nichts anfangen können. Unabhängig von den Bestrebungen des DULV war in jedem Fall eine eigene Lösung nötig. Daher wurde zu den bestehenden Lufttüchtigkeitsforderungen für Gleitflugzeuge (LFG) ein „Anhang Motor“ entwickelt und im Herbst 2011 als Entwurf an das Ministerium eingereicht.

Auf Basis dieses Entwurfes haben Ministerium und LBA nun neue Bauvorschriften Formuliert, die für motorisierte und nicht motorisierte Dreiachser bis 120 kg Leergewicht anwendbar sind. Näheres ist bereits jetzt nachzulesen in der Besprechung des Entwurfs in „Flügel, das Magazin“ Nr. 113. Die technischen Rahmenbedingungen haben sich in der Endfassung nicht mehr geändert.

Diese Internetseite war nach Verabschiedung der Bauvorschriften  als Plattform für breiten Informationsaustausch rund um das „Leichte Fliegen“ gedacht. Sie wurde nur deshalb vorzeitig „ans Netz“ gebracht, um die (wirtschaftlichen) Interessenlagen rund um die Verbandsforderungen transparent zu machen.

Nachdem nun eine Lösung erreicht ist, werden spätestens bis zur Veröffentlichung der Bauvorschriften in den NfL die Inhalte im ursprünglich geplanten Sinn überarbeitet und ergänzt.

Für alle, die erst jetzt mit der Materie befasst sind, also noch für kurze Zeit dieser inzwischen zum Glück „historische“ Rückblick.

Die „Historie“:

Worum geht es im Grundsatz bei den „deregulierten“ Luftsportgeräten mit 120 kg Leergewicht? 

Ein Überblick:

Den Anfang machten die Minimum-Geräte, die Motorschirme und die leichten Trikes: Schon seit etlichen Jahren genießen diese Luftsportgeräte eine  5 Punkte umfassende „Deregulierung“:

1. Keine Verkehrszulassung mehr erforderlich, sie ist ersetzt durch eine Musterprüfung

2. Keine Kennzeichenpflicht. Das Kennzeichen kann aber beantragt und wie üblich angebracht werden.

3. Keine verpflichtende Jahresnachprüfung. Der Halter ist ohne Einschränkung selbst für die Lufttüchtigkeit verantwortlich.

4. Die Piloten-Lizenz wird zeitlich unbefristet erteilt, es ist keinerlei  Erneuerung mehr erforderlich.

5. Es ist kein Medical  erforderlich, um die Gültigkeit der Lizenz zu erhalten.

In Paragraf 1 Absatz 4 LuftVZO wurde zunächst die Einschränkung gemacht, dass diese Deregulierung nur bei Geräten ohne Motor oder mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor eingeräumt wird. Hierdurch waren Dreiachser konstruktionsbedingt von der 120Kg-Regelung ausgeschlossen.

Nachdem sich die Deregulierung / erhöhte Selbstverantwortung der Halter / Piloten über Jahre hinweg bei den leichten Motorschirmen, Trikes etc. bewährt hatte, sollten nun auch die Betreiber von Dreiachsern in den Genuss der für deutsche Verhältnisse recht unbürokratischen und dadurch auch kostensenkenden Regelung kommen.

Worauf diese Initiative abzielte und wie sie gegenüber Luftfahrtbundesamt / Ministerium begründet wurde, ist z.B. aus einem Dankesschreiben des DAeC Generalsekretärs Günter Bertram vom 07.08.2009 an das Ministerium ersichtlich: „Damit wird >Einfachstgeräten< wieder die Chance gegeben“ sich am Markt „preisgünstig zu etablieren“. (Siehe Rubrik „Dokumente“)


120 Kg-Motorschirm, dereguliert


120 Kg-Trike, ebenfalls dereguliert


Analog: 120 Kg-Dreiachser (Belite USA)

Hintergrund: Preiswerte „Einfachstgeräte“ analog zu leichten Trikes, wie sie früher auch bei den Dreiachsern üblich waren, konnten schon längst nicht mehr als Neukonstruktionen zu vertretbaren Kosten entwickelt, zugelassen und in den Markt gebracht werden. Der Aufwand der neuen, für Hochleitungs-Dreiachser entwickelten Bauvorschriften  war für Einfachstflugzeuge zu hoch.

Ziel sollte also sein, auch bei den Dreiachsern wieder preiswerte Einfachstgeräte auf einer Ebene zu Trikes und Motorschirmen zu ermöglichen.

Der Passus „ohne Motor oder mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor“ wurde gestrichen, und am  28. Januar 2010 wurden im Bundesanzeiger die Änderungen in der Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) bekannt gegeben.

Nach erfolgter Gesetzesänderung forderte jedoch  insbesondere der DULV, dass die vorhandenen Bauvorschriften LTF-UL, welche für die modernen Hochleistungs-Dreiachser entwickelt worden waren, nun ohne Änderung – bis auf das Gewicht – auch für die 120 Kg-Dreiachser anzuwenden seien.

Diese Forderung war im Ergebnis nicht nur die Umkehrung dessen, was dem Ministerium im bereits zitierten Brief des DAeC beschrieben war. Sie war auch insofern ein direkter Affront, da ein Vorstandsmitglied des DULV, das sich sehr für die 120-Kg-Klasse eingesetzt hatte, zu diesem Zeitpunkt bereits diese Planungen fertig in der Schublade hatte: Wie auf Basis von LTF-UL mit teurem High-Tech-Leichtbau ein High-End-120er mit 200 km / h Speed-Horizont produziert und zu endsprechend hohen Preisen an eine besonders zahlungskräftige ältere, medicalscheue Zielgruppe vermarktet werden könnte.

Wegen des unübersehbaren Konfliktes privatwirtschaftlicher Interessen mit den teils hoheitlichen Funktionen als Beauftragter des Ministeriums musste der betreffende Vorstand sein Amt zur Verfügung stellen.

Der von LBA, Ministerium und – damals – auch vom DAeC getragene Kompromissvorschlag, die Bauvorschriften der motorisierten 120 Kg-Dreiachser in Anlehnung an die Bauvorschriften der 120 Kg-Segelflugzeuge („Gleitflugzeuge“) zu gestalten, wurde jedoch wegen der hier auf 55 km/h herabgestzten V min  von der „Rennziegen-Fraktion“ unter Wortführung des  DULV abgelehnt: Weil sich mit einer abgesenkten V min (Erhöhung der Sicherheit) der Speed-Horizont der kleinen Renner nicht maximal ausschöpfen lässt.

Durch die Absenkung der geforderten Mindestgeschwindigkeit von 65 km/h (LTF-UL) auf 55 km / h wäre die beabsichtige Annäherung an die bei Außenlandungen besonders risikoarmen 120 Kg-Motorschirme und Trikes sowie an die 120 Kg -Gleitflugzeuge gegeben gewesen.

Dabei wäre diese Regelung im internationalen Vergleich durchaus liberal gewesen: Deregulierte Fluggeräte in USA (Part 103) müssen sogar eine Mindestgeschwindigkeit von 44 km/ h (clean) erreichen, was problemlos möglich ist – vergl. Abbildung  Belite oben. Und die englischen SSDR (Single Seat Deregulated) haben durch eine Mindestfläche von 1 qm pro 10 kg automatisch eine geringe V min und eine begrenzte V max.

News / Stand 1. Oktober 2011:

Kurswechsel der „Rennziegen-Fraktion“

Die Verbände unter Wortführung des DULV stellen ihre Bemühungen ein, LTF-UL (2003) als 120 kg – Bauvorschriften durchzusetzen.  Stattdessen konzentrieren sie sich auf die baldige Umsetzung eines deregulierten / erleichterten Medicals für alle Uls.

Die bisherigen „Meinungsmacher“ in der 120-Kilo-Klasse waren vor allem jene Anbieter, die trotz 120 kg Leergewicht mit möglichst schnellen, „rassigen“ und entsprechend teuren Geräten in den Startlöchern stehen. Daher wurde kompromisslos die (nur) für Hochleister nötige Bauvorschrift LTF-UL (2003) eingefordert.

Diese Anbieter haben zwar sehr spät, aber nun endlich doch noch erkannt, dass für ihre Interessenlage die 120-Kilo-Klasse  nutzlos und „tot“ ist, wenn für alle ULs ein dereguliertes Medical oder gar Medicalfreiheit eingeführt wird. Und das ist schon bald Realität:

Bereits im Februar / März 2012 soll das erleichterte Medical („Hausarzt-Medical“) für die „höherwertige“ LSA-Klasse im europäischen Gleichschritt ohne Möglichkeit nationaler Sonderregelungen umgesetzt sein. Die „geringerwertige“ Klasse der rein national regulierten ULs kann dann nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht strenger behandelt werden. Die ULs bekommen daher zumindest das „Hausarzt-Medical“, vielleicht sogar eine noch weitergehende Erleichterung (In Frankreich beispielsweise wird für alle ULs keinerlei gültiges Medical benötigt, ohne dass es irgendwelche Hinweise auf hierdurch erhöhte Unfallzahlen gibt).

Vor diesem Hintergrund wird Inzwischen von allen Beteiligten recht offen ausgesprochen, was zuvor vehement bestritten wurde: Das einzige, was die „Rennziegen-Fraktion“ an der 120er-Klasse interessiert hatte, war die Medical-Freiheit – in Verbindung mit so viel „richtigem“ Flugzeug wie irgend möglich. Koste es, was es wolle, denn die vorzugsweise etwas ältere Zielgruppe ist meist recht zahlungskräftig.

Der angestrebte Marktzugang für preiswerte, bescheidene Dreiachs-Einfachflugzeuge analog zu Motorschirmen und leichten Trikes, ermöglicht durch Leistungsbeschränkung und entsprechend vereinfachte Bauvorschriften, war dabei im Weg und hätte „geopfert“ werden sollen.

Lösung in Sicht?

Bislang ging der Streit um die Alternative: „Entweder preiswertes Einfachflugzeug – oder teurer Mini-Racer“. Ein vermittelnder Kompromiss konnte nicht gefunden werden. Dieses „Entweder-Oder“ ist jetzt nicht mehr nötig:

Flieger wie die sportliche SD-1 oder der High-Tech-AIRector können im freien Wettbewerb ohne marktverzerrendes Medical-Argument in der bestehenden  Klasse bis 300 / 315 kg um Käufer werben. Und ZUSÄTZLICH besteht nun die Chance, dass durch vereinfachte Bauvorschriften in der deregulierten 120er-Klasse endlich wieder weitestgehend „bürokratiefreie“ Einfachgeräte konstruiert und mustergeprüft werden können.

Im Gegenzug für die Freiheitsgrade der Deregulierung (Keine Zulassungs- und Kennzeichenpflicht plus technische Eigenverantwortung ohne vorgeschriebene JNP) und um Entwicklungs- und Herstellungskosten klein halten zu können, müssen Performance-Beschränkungen in Kauf genommen werden.  Zum Beispiel  55 km/h Mindestgeschwindigkeit, maximal 25 kg / qm Flächenbelastung bei MTOW,  ein deutlich geringeres MTOW als die 300 / 315 kg der zulassungspflichtigen Einsitzer, ein Tankvolumen von maximal 25 Litern.

Alle auf dieser Webseite unter „vereinfachten Bauvorschriften“ vorgestellten Flugzeuge erfüllen locker diese Bedingungen. Und bei einem Verbrauch von 7 Litern ist  sogar eine Endurance von 3,5 Stunden gegeben.

Bleibt zu hoffen, dass nun der Weg frei ist, um endlich wieder bescheidenen, preiswerten kleinen Fliegern den Markt zu öffnen. Nicht als Ersatz für etwas Bestehendes. Sondern als ein ZUSÄTZLICHES ANGEBOT für alle, die wie die Piloten von Motorschirmen und leichten Trikes  großen Spaß mit einfachen und preiswerten Geräten haben wollen – aber eben auch mit Dreiachsern.

Ein Ausblick: Bauvorschriften für die nicht zulassungspflichtigen  „Gleitflugzeuge“, also kleine Segelflieger bis 120 kg, gibt es ja schon. Und es stehen bereits einige motorisierte „Gleitflugzeuge“ in der Warteschleife, die innerhalb des 120 Kg-Limits mustergeprüft werden möchten. Wie zum Beispiel der mit einem kleinen Viertakter motorisierte „Swift“ mit einem Verbrauch von 2 (!) Litern / h  – siehe Rubrik Flugzeuge.

Die Ergänzung der Reihe vom Segler über den Motorsegler zum Motor-Dreiachser unter dem 120 Kg-Dach bietet sich förmlich an. Die vorhandenen Bauvorschriften müssten „nur“ ein wenig angepasst und um den Motor-Teil ergänzt werden.

Bleibt zu hoffen, dass Ministerium und LBA trotz des Unmuts, den die bisherigen Treiber und Wortführer ausgelöst haben, für die Umsetzung der ursprünglichen Idee des Dreiachs-Einfachflugzeugs weiterhin offen sind.