Das LBA hat die vom DULSV als „Anhang Motor“ zu den LFG eingereichten Bauschriften in den NfL II 23 /12 in einer grundsätzlich überarbeiteten Form veröffentlicht. Statt des Anhangs zu LFG gibt es jetzt parallel zu LTF-UL die Lufttüchtigkeitsforderungen LTF-L.
Das „L“ steht für Leichte Luftsportgeräte und umfasst nun in übersichtlicher Weise alle Dreiachser mit 120 kg Leergewicht – mit und ohne Motor.
Der genaue Titel:
Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte bis 120 kg Leermasse
(nicht motorisiert oder motorisiert)
(LTF-L)
vom 27.02.2012 (NfL II – 23/12)
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Endlich ist die Diskussion der 120er – Klasse zu einem positiven Ende gekommen!