Ein Eigner des Mitchell Wing hat von der Möglichkeit der kostengünstigen Europa-Zulassung Gebrauch gemacht und kann seinen Nurflügler nun legal in der 120 kg -Klasse betreiben.
Dieser Weg steht auch den Eignern vieler anderer Klassiker offen, die innerhalb des Gewichtslimits bleiben und auch die anderen Basis – Anforderungen des §3 LTF-L erfüllen.Der VMLL hat das Know-how dazu und hilft weiter. Mehr in „Projekte“ unter
http://ultraleicht120.de/flieger-projekte/#120_kg_Mitchel_Wing