Die Seite „Flieger Projekte“ bekommt durch die Europa-Zulassung nach § 11 Abs. 4 LuftGerPV eine völlig neue Attraktivität insbesondere für den Betrieb von Einzelstücken und Amateurbauten. Sie wird daher nun fortlaufend entsprechend ausgestaltet.
Hier als interessantes Beispiel die leichten UL-KLassiker, die eine Verkehrszulassung nach den alten „Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge“ besitzen (BFU 84). Sie haben ihre Lufttüchtigkeit nachgewiesen und sind seit Jahrzehnten im Betrieb bewährt. Dennoch dürfen Sie nicht als „Leichtes Luftsportgerät“ betrieben werden, auch wenn sie das Gewichtslimit und die anderen Eckdaten der 120 kilo-Klasse nach § LTF-L3 einhalten. Sie müssten von Amts wegen eine komplette neue Musterprüfung nach LTF-L bei einer DAkkS-akkreditierten Prüfstelle durchlaufen, was mit Kosten an die 10.000 Euro ein meist mehrfacher wirtschaftlicher Totalschaden wäre, wenn es denn eine solche Prüfstelle für LL – Dreiachser denn jemals gäbe.
Wer z. B. eine gewichtsoptimierte FP 202 Koala mit leichtem F33 Motor und VZ betreibt, hat in Fragen der Sicherheit so wenig Bedenken wie die Behörde, die den Betrieb ja rechtlich per VZ abgesegnet hat. Es geht also nur um die „papiermäßige“ Eingliederung in die neue Klasse, um dann in Zukunft in den Genuss der vollständigen Eigenverantwortung beim Betrieb eines „Leichten Luftsportgeräts“ zu kommen.
Neues Leben für kleine Klassiker
Das geht einfach über die Zulassung eines europäischen Landes: Frankreich sieht für einsitzige Einzelstücke und Amateurbauten eine rein formale Zulassung vor ohne Nachweise einer technischen Prüfung – die in Form der VZ – Dokumentation ja aber sogar vorliegen würde.
Der Verband VMLL ist bei der Abwicklung behilflich und kann Vordrucke für die benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellen. Noch einfacher ist die Beauftragung eines französischen Mittelsmannes. Je nachdem, was der Antragsteller selbst erledigen kann und will, ist das in Deutschland anerkannte Dokument „Fiche d´Identification“ für etwa 500,- bis 1.500,- Euro zu bekommen.
Doch auch um dieses Geld ist es natürlich schade. Denn eigentlich ist die vorhandene Verkehrszulassung ja bereits die vom Gesetz geforderte Zulassung eines europäischen Landes, welche „unmittelbar“ Gültigkeit hat. Aber den Deutschen wird verwehrt, was anderen Europäern erlaubt ist. Wohl nur deshalb, um die bei den Dreiachsern so überaus glücklos installierte DAkkS- Prüfungsverpflichtung nicht als Fehlentscheidung eingestehen zu müssen.