Gegenwärtig erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister. Der Verband ist also wohl in Kürze rechtsfähig.
„Wie bitte, noch ein Verband? Wozu das denn?“ Diese Reaktion vieler Piloten ist voraussehbar und auf den ersten Blick verständlich. Wer aber die drei entscheidenden Paragrafen der VMLL- Satzung liest, der weiß, warum „noch ein Verband“ sachlich begründet, d. h. inhaltlich neu ist – und in keiner Weise ein unnötiges Nebeneinander zu bestehenden Verbänden bedeutet:
§ 2 Präambel: „Selbstverständnis“ § 5 Die „Ziele“ und § 6 „Vereins-Struktur“ sind als Vorabveröffentlichung unter der Rubrik „Dokumente“ nachzulesen.
Vorabveröffentlichung Satzung VMLL
Der interessanteste Aspektt: „Nur die bewusste Bescheidenheit und Harmlosigkeit der Geräte bietet nach Auffassung des VMLL die Rechtfertigung, um in Zukunft weitere Erleichterungen für den Betrieb der zulassungsbefreiten, „deregulierten“ Geräte im Sinne der gewährten Selbstverantwortung anzustreben“.
Zusätzliche Freiheiten im Rahmen der Deregulierung / Selbstverantwortung
Freiheiten und Erleichterungen, die für zulassungspflichtige Luftsportgeräte in Deutschland auch unter optimistischster Sichtweise nicht vorstellbar sind. Beispiel: Für „große“ UL, die in Wahrheit ja inzwischen die schnelleren und komfortableren E-Klasse – Zweisitzer sind, ist es in Deutschland recht utopisch, den Zwang zur Flugleiterpflicht abschaffen zu wollen. Auf Fluggeländen für motorisierte Leichte Luftsportgeräte (die vermutlich auch einfacher zugelassen werden könnten) ist das aber ein ganz realistisches Verhandlungs-Ziel.
Wesentliche Voraussetzung hierfür: Die Gerätegruppe “motorisierte Dreiachser“ ist zwar der „Kern“ des Verbandes. Aber der VMLL will diese Flieger nicht – wie von den Gegnern der LTF-L vorgesehen – möglichst dicht an die UL entsprechend LTF2003 heranführen, sondern sucht im Selbstverständnis den Schulterschluss zu den „bescheidenen“, nicht zulassungspflichtigen Motorschirmen, motorisierten Schirm -Trikes und motorisierten Flächen -Trikes. Und grenzt sich damit sehr klar und bestimmt ab von allen Geräten entsprechend LTF-UL. Auch dann, wenn sie nur 120 kg wiegen.
Zusatzfunktion: Sprachrohr für alle motorisierten 120er
Entsprechend will der Verband auch für alle deregulierten, motorisierten Leichten Luftsportgeräte sprechen und handeln können. Gegenüber und innerhalb von großen Verbänden sowie gegenüber den Behörden. Der Umfang dieser zweiten Zielsetzung wird vom Engagement der jeweiligen Gerätegruppen im neuen Verband abhängen. Die Struktur mit Vorständen für alle Gerätearten gibt dafür jedenfalls Gelegenheit.
Der Verband wird eine eigene Homepage einrichten. Bis dahin wird hier über die weitere Entwicklung berichtet. Interessierte Piloten können bereits jetzt die komplette Satzung per E-Mail anfordern (Impressum). Nach Eintragung des Vereins und eventueller Änderung einzelner Satzungsdetails aus juristischen Gründen wird die komplette Satzung ohnehin unter „Dokumente“ zum Download eingestellt. (Korrektur 14.09.12: Download unter der neuen Rubrik „VMLL“)