Bauvorschriften LTF-L in den NfL II veröffentlicht!

Das LBA hat die vom DULSV als „Anhang Motor“ zu den LFG eingereichten Bauschriften in den NfL II  23 /12 in einer grundsätzlich überarbeiteten Form veröffentlicht. Statt des Anhangs zu LFG gibt es jetzt parallel zu LTF-UL die Lufttüchtigkeitsforderungen LTF-L.

Das „L“ steht für Leichte Luftsportgeräte und umfasst nun in übersichtlicher Weise alle Dreiachser mit 120 kg Leergewicht – mit und ohne Motor.

Der genaue Titel:

Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte bis 120 kg Leermasse  

(nicht motorisiert oder motorisiert)

(LTF-L) 

vom 27.02.2012 (NfL II – 23/12)

Download:

Endlich ist die Diskussion der 120er – Klasse zu einem positiven Ende gekommen!