Nach Motorschirmen, leichten Trikes und Segelflugzeugen dürfen seit 2012 auch motorisierte Dreiachser mit bis zu 120 kg Leergewicht „dereguliert“ betrieben werden. Das bedeutet, sie werden als „Leichte Luftsportgeräte“, kurz LL, in einem für deutsche Verhältnisse fast unglaublichen Ausmaß in reiner Selbstverantwortung betrieben.
Die 5 Freiheiten beim LL-Fliegen:
Als „deregulierte“ Luftsportgeräte sind ale LL – Dreiachser von diesen fünf bürokratischen Pflichten vollständig befreit:
- Es ist keine Verkehrszulassung mehr erforderlich. Jede in einem europäischen Mitgliedsstaat – also auch Deutschland – erteilte UL-Prüfung / Zulassung erfüllt unmittelbar die Voraussetzung, um einen Flieger beim DULV oder DAEC als LL eintragen zu lassen, sofern das Leergewicht höchstens 120 kg beträgt.
- Es besteht keine Kennzeichenpflicht. Das Kennzeichen kann aber beantragt und wie üblich angebracht werden.
- Es besteht keine verpflichtende Jahresnachprüfung. Der Halter ist ohne Einschränkung selbst für die Lufttüchtigkeit verantwortlich.
- Die Piloten-Lizenz wird zeitlich unbefristet erteilt, es ist keinerlei Erneuerung mit irgendwelchen Nachweisen mehr erforderlich.
- Es muss kein gültiges Medical nachgewiesen werden, um die Gültigkeit der Lizenz zu erhalten.
In einem Satz: Wurde das Gerät erst einmal muster- und im Einzelfall stückgeprüft, ist der Halter / Pilot fortan für die Lufttüchtigkeit des Fliegers und seiner eigenen Person in vollem Umfang ganz allein selbst verantwortlich.
Gemessen am Ruf der deutschen Bürokratie ist das schon fast paradiesische Bürokratie-Freiheit!
Bürokratie – Freiheit durch Selbstverantwortung.
Der Pilot / Halter ist nach der Muster- bzw. Stückprüfung ganz allein und zeitlich unbefristet dafür verantwortlich, dass nicht nur er selbst, sondern auch das Fluggerät flugtüchtig ist. Weder er noch der Flieger müssen sich jemals wieder einer „amtlichen“ Stelle zur Überprüfung vorstellen. Und auch zum Erhalt der lebenslang gültigen Lizenz müssen nie wieder Mindestflugstunden, Übungs- oder gar Überprüfungsflüge nachgewiesen werden. Und nicht einmal ein Kennzeichen zur Identifizierung muss am Gerät angebracht sein.
Mehr Freiheit für Gerät und Pilot geht schlicht und einfach nicht!
Nur die Bindung an zugelassene Fluggelände bleibt bestehen. Doch wenn überhaupt eine Gerätekategorie in Deutschland die Chance hat, auch dies irgendwann zu ändern, dann die 120er!
Der Reiz des wirklich leichten Fliegens
Nicht jeder hört es gern, aber es ist wahr: Die modernen UL sind die modernen zweisitzigen E-KLasse-Flieger in Sachen Leistung und Komfort. Doch was bei dieser Entwicklung nach dem Motto „schneller, höher, weiter“ vollständig auf der Strecke blieb, ist die Freude am Fliegen an sich, am „in der Luft sein“. Der ursprüngliche Genuss am „Fliegen pur“, das direkte Erlebnis, sich ungezwungen und ohne jeden Leistungs- oder Zeitdruck in der dritten Dimension zu bewegen. Ohne an Flugpläne, Höhenstaffelungen, Fuel-Management und andere „Arbeitslast“ des leistungsorientierten Piloten, wie es neudeutsch so schön heißt. Das stressfreie Spiel im Element Luft nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“ bleibt selbstredend den Piloten komfortabler Reisemaschinen wie schneller Racern im Military-Style gleichermaßen verschlossen.
So verwundert es nicht, dass gerade auch Piloten, die über lange Zeit schnellere, teurere und sehr viel komplexere Flieger bewegt haben, nun die Freude am wirklich leichten Fliegen (wieder)entdecken. Und in einem natürlich deutlich mehr thermik- und böen-sensiblen Gerät hautnah erleben, dass Weniger an Gewicht und Leistung ein deutliches Mehr an Erlebnis und fliegerischer Vitalität bescheren kann.
Seitenblick auf andere Länder:
„Deregulierung“ in USA, Deutschland und England
Neben Deutschland haben zwei weitere Länder eine „deregulierte“ Klasse vorzuweisen: Die USA mit Fliegern nach FAR Part 103, die auch eine vergleichbare Beschränkung des Leergewichts in Kauf nehmen müssen, und Großbritannien: Dort gelten alle „Microlight“- Einsitzer bis 300 / 315 kg MTOW als SSDR (Single Seat Deregulated). Allerdings ist dafür nach wie vor ein Hausarzt-Medical erforderlich, während in den USA nicht einmal ein Flugschein vorgeschrieben ist. In Deutschland dagegen ist der LL- Schein (oder der höherwertige UL – Schein) vorgeschrieben. Siehe Rubrik Ausbildung.
Die USA schreiben eine Vmin von knapp 45 km/h vor, in Deutschland sind es nun nach der UL -Bauvorschrift von 2019, die auch für LL gilt, 83 km/h. In den USA ist noch dazu die Vmax bei höchster Motorleistung im Horizontalflug auf 102 km/h begrenzt. Außerdem ist dort das maximale Tankvolumen auf 19 Liter beschränkt.